Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Lara Février | August 2022

1. Allgemeines

Die hier skizzierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) beziehen sich auf Dienstleistungen von Lara Février im Bereich Kommunikationsberatung, Projektmanagement und -leitung und bilden das Fundament für Geschäftsbeziehungen zwischen Lara Février und deren Kunden/-innen (nachfolgend: Auftraggeber/-in).

1.1 Ist schriftlich nichts anderes vereinbart worden, so gelten für alle Projektaufträge an Lara Février und die damit zusammenhängenden Aufgaben und Leistungen diese AGB. Sie stellen eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Lara Février und deren Auftraggeber/-in sicher. Die AGB sind integrierter Bestandteil jeder Offerte und somit jedes Projektauftrags.

1.2 Ein Projektauftrag kommt zustande, wenn eine schriftliche Offerte von Lara Février seitens Auftraggeber/-in in schriftlicher oder mündlicher Form akzeptiert wird. Der rechtsgültig zustande gekommene Projektauftrag (Vertrag) verpflichtet Lara Février zur ordentlichen Erbringung der vereinbarten Aufgaben und die/den Auftraggeber/-in zur termingerechten Zahlungsleistung. Eine Auftragserteilung an Lara Février gilt als Anerkennung dieser AGB, auch ohne ausdrückliche vorherige Einbeziehung.

1.3 Lara Février behält sich vor, Aufträge abzulehnen, die den ethischen Grundsätzen widersprechen oder welche die Übertretung von gesetzlichen Bestimmungen verlangen.

2. Sorgfaltspflicht

Lara Février verpflichtet sich, die im Rahmen des Projektauftrags übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Weiter garantiert Lara Février der/dem Auftraggeber/-in, dass die entsprechenden Aufgaben objektiv und der Zielsetzung entsprechend ausgeführt werden.

3. Offerten

3.1 Die Erstofferte, welche oft aufgrund von ungefähren Angaben erstellt wird, gilt als Richtofferte und ist kostenlos. Alle Offerten verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig.

3.2 Sollte festgestellt werden, dass der Aufwand von Lara Février die offerierte Leistung überschreitet, wird die/der Auftraggeber/-in frühestmöglich informiert.

3.3 Abweichende Leistungen, welche bei der Auftragserteilung nicht erfasst sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. D.h. nicht offerierte Zusatzleistungen (fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten, nachträgliche Änderungen, zusätzliche Aufgaben, Ergänzungen, usw.), sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet.

4. Auftragserteilung

4.1 Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese AGB gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Das erste Beratungs-/Kennenlerngespräch ist kostenlos.

4.2 Änderungen oder Ergänzungen des Projektauftrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

5. Mitwirkungspflicht Auftraggeber/-in und Lieferbedingungen

5.1 Die/Der Auftraggeber/-in unterstützt Lara Février bei der Erbringung der vereinbarten Aufgaben gemäss Projektauftrag, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen.

5.2 Der Mehraufwand der durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht der Auftraggeberin / des Auftraggebers bei Lara Février entsteht, wird von Lara Février in Rechnung gestellt.

5.3 Wenn die/der Auftraggeber/-in etwaige Mitwirkungspflichten (bspw. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben, Bereitstellung von Informationen etc.) ordnungsgemäss erfüllt hat, sind vorab definierte und seitens Lara Février schriftlich zugesicherte Lieferfristen und -termine einzuhalten.

5.4 Wenn es Lara Février aufgrund einer Verzögerung durch Dritte nicht mehr möglich ist, vereinbarte Termine fristgerecht einzuhalten, so hat Lara Février das Recht, unter Würdigung der eigenen Verfügbarkeit, die neuen Liefertermine festzulegen.

6. Verarbeitung

6.1 Bei von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche Lara Février weiterverarbeitet, geht Lara Février davon aus, dass die Verwendungsrechte vorliegen und entsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden. Hier wird Lara Février ein Nutzungs- und Bearbeitungsrecht für den im Rahmen des Projektes definierten Einsatz- und Verwendungszweck erteilt. Alle Rechte an auf dieser Basis von Lara Février erstellten Erzeugnissen verbleiben bei der Auftraggeberin / dem Auftraggeber.

6.2 Die/Der Auftraggeber/-in trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der von ihm zur Verfügung gestellten und von Lara Février im Projekt verwendeten Inhalte.

6.3 Für die seitens der Auftraggeberin / des Auftraggebers beigezogenen Drittparteien übernimmt Lara Février weder Sach- noch Rechtsgewähr noch haftet Lara Février in irgendeiner Weise für die von Dritten eingebrachten Leistungen bspw. bei Kostenüberschreitung oder Mängeln in der Umsetzung.

7. Leistungen Dritter

7.1 Für Aufgaben in den Bereichen Kreation, Produktion, Programmierung, Fotografie, Film u.ä. arbeitet Lara Février mit unabhängigen, projektspezifisch ausgewählten Spezialisten/-innen zusammen. Hier handelt Lara Février gegenüber Dritten üblicherweise im Namen des Auftraggebers.

7.2 In den Offerten von Lara Février werden diese Drittleistungen teilweise mit offeriert (Fremdleistungen), aber schlussendlich von den Anbietern direkt und separat verrechnet. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse der Auftraggeberin / des Auftraggebers.

7.3 Lara Février haftet nicht für qualitative Mängel bei Leistungen von Dritten und ebenso wenig für daraus entstehende Schäden.

8. Mängelrüge und Freigabe

8.1 Die/Der Auftraggeber/-in ist verpflichtet, die ihm zugestellten Projektergebnisse oder Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und allfällige Mängel Lara Février umgehend mit detaillierter Beschreibung schriftlich mitzuteilen (ordentliche Mängelprüfung).

8.2 Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.

8.3 Sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, bestätigt die/der Auftraggeber/-in die Projektergebnisse oder -dokumente mittels mündlicher oder schriftlicher Freigabe/Zustimmung (u.a. Gut zum Druck, zur Produktion, zur Ausführung bspw. zum Go-Live oder der Veröffentlichung).

8.4 Für Mängel, welche nicht mitgeteilt worden sind, übernimmt Lara Février keine Haftung.

9. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Die von Lara Février geschaffenen Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Eigentum von Lara Février. Die/Der Auftraggeber/-in und allfällige Partner anerkennen die Urheberrechte seitens Lara Février.

9.2 Ohne ausdrückliches Einverständnis ist niemand berechtigt, von Lara Février geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern.

9.3 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erwirbt die/der Auftraggeber/-in, die von Lara Février individuell für die Kundin / den Kunden geschaffenen Werke und die Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Dauer und den vereinbarten Umfang.

9.4 Die Nutzungsrechte präsentierter Ideen, Konzepte, Massnahmen oder Teile davon, die nicht von Lara Février für die/den Auftraggeber/-in umgesetzt werden, bleiben vollumfänglich bei Lara Février. Sie dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Dies gilt auch nach Begleichung von Ausfall-/Pitch-Gebühren.

9.5 Sind mehrere Entwürfe oder Varianten für die/den Auftraggeber/-in ausgearbeitet worden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei Lara Février. Die Auftraggeber sind nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben.

9.6 Bei widerrechtlicher Nutzung durch die/den Auftraggeber/-in, steht Lara Février das Recht zu, einen Schadenersatz von 200% der Gesamtkosten des Auftrages zu verrechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Durch die Zahlung des Schadenersatzes fällt das Verbot der Nutzung nicht dahin.

10. Auftragsreduzierung oder -annullierung

10.1 Wird ein erteilter und begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat Lara Février einen Anspruch auf Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeit, Auslagen und Wiedergutmachung aller aus der Reduktion oder Annullierung entstandenen Schäden.

10.2 Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, steht Lara Février der volle vereinbarte Betrag zu. Darüber muss die/der Auftraggeber/-in die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang tragen.

11. Vergütung

11.1 Die von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütung wird grundsätzlich im Projektauftrag resp. der Offerte separat vereinbart. Fehlt eine solche Vereinbarung oder kommen zusätzliche Aufgaben hinzu, so ist Lara Février berechtigt, die Leistungen nach branchenüblichen Stundensätzen nach Aufwand abzurechnen.

11.2 Die geschuldeten Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer und Spesen.

11.3 Vergütungen sind ohne Abzüge spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

11.4 Für externe Zusammenkünfte (nicht am Rechtsdomizil von Lara Février) stellt Lara Février Spesen in Rechnung. Hierbei werden ÖV-Spesen zu 2. Klasse-Tarifen abgerechnet.

11.5 Die Rechnungsstellung erfolgt nach der im Projektauftrag separat vereinbarten Planung. Liegt kein solcher Plan vor, so ist Lara Février berechtigt, nach jeder Projektphase die erbrachten Leistungen zu fakturieren oder bei Beträgen über CHF 4'000 (exkl. MwSt.) Teilzahlungen in Rechnung zu stellen.

11.6 Bei Zahlungsverzug ist Lara Février berechtigt, Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5 % zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Schadens wird ausdrücklich vorbehalten.

11.7. Bei Zahlungsverzug oder wenn Lara Février von Zahlungsschwierigkeiten der Auftraggeberin / des Auftraggebers erfährt, ist Lara Février zudem berechtigt, die weitere Leistungserbringung von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen oder ganz zu unterlassen.

11.8 Der Zahlungsanspruch, auch für diese unterlassene Leistung, bleibt dessen ungeachtet bestehen.

12. Haftung

12.1 Die Haftung seitens Lara Février beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadensansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

12.2 Für Mängel, die nach branchenüblichen Toleranzen zu erwarten sind, so bspw. bei Farb- und Massabweichungen, übernimmt Lara Février keine Haftung.

12.3 Für Schäden, die durch Mängel, Verzug oder Nichterfüllung seitens Auftraggeber/-in im Zusammenhang mit der Lieferung von «Inhalten und Daten» oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft gegenüber Lara Février entstanden sind, haftet die/der Auftraggeber/-in.

12.4 Für Schäden die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, haftet allein die/der Auftraggeber/-in.

12.5 Lara Février haftet nicht bei Nichterreichen der durch die Auftraggeberin / den Auftraggeber gesetzten Ziele.

13. Archivierung

Lara Février ist ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages von der Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten befreit.

14. Eigenwerbung

Lara Février hat das Recht sämtliche von Lara Février geschaffene Werke resp. Projektarbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen. So bspw. auf larafevrier.ch, auf deren Social Media-Accounts, bei Präsentationen und im Rahmen der Medienarbeit.

15. Vertragsänderung

15.1 Erweisen sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Projektauftrags als ungültig oder rechtswidrig, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Zweifel nicht berührt. In diesem Fall soll die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt werden. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.

15.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB (einschliesslich dieser Bestimmung) sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

16. Recht und Gerichtstand

Die Beziehungen zwischen Auftraggeber/-in und Lara Février unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.